Recht: Abredeversicherung - die wichtigsten Informationen in Kürze


Abredeversicherung schliesst Versicherungslücke

Wer innerhalb der 30 Tage Nachdeckung eine Abredeversicherung abschliesst, profitiert von bis zu sechs zusätzlichen Monaten Versicherungsschutz.
Bitte beachten: Die Abredeversicherung muss bei der Vericherung abgeschlossen werden, bei der man über den letzten Arbeitgeber versichert war.
Unser Beitrag zeigt die Informationen der SUVA.
Downloads Informationen der SUVA

Agieren statt reagieren

Geben Sie Ihre Arbeitsstelle auf oder beabsichtigen Sie, unbezahlten Urlaub zu beziehen? Oder läuft der Anspruch für Arbeitslosenentschädigung aus? Mit dem Abschluss einer Abredeversicherung beugen Sie dem Verlust des Versicherungsschutzes gegen Nichtberufsunfälle vor. Wer vor Ablauf der 30 Tage Nachdeckungsfrist eine Abredeversicherung beim bisherigen Versicherer abschliesst, verlängert den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um bis zu 6 weitere Monate, bei unveränderten Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG: Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrente sowie Hinterlassenenrente.

Voraussetzungen

Die Möglichkeit einer Abredeversicherung steht allen offen, die mindestens 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben oder Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hatten und somit gegen Nichtberufsunfälle versichert sind. Der letzte Tag mit mindestens halbem Lohnanspruch darf nicht länger als 30 Tage zurückliegen.

Abredeversicherung abschliessen und bezahlen

Die Abredeversicherung muss vor dem Ende der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung abgeschlossen und bezahlt (monatlich CHF 45.00) werden. Nutzen Sie dafür den einfachen Online-Service(Link wird in einem neuen Fenster geöffnet)  und erfassen Sie folgende Daten:

  • Letzter Arbeitgeber oder Arbeitslosenkasse
  • Letzter bezahlter Tag (Tag mit Anspruch auf mindestens halben Lohn)
  • Dauer der Abredeversicherung

Sofort nach der Bezahlung erhalten Sie einen international verwendbaren Versicherungsausweis.

Besonderes

  • Die Abredeversicherung kann nicht gekündigt werden, Prämienrückerstattungen sind nicht möglich. Schliessen Sie die Abredeversicherung deshalb nur für die sicher benötigte Zeitdauer ab. Bei Bedarf kann Ihre laufende Abredeversicherung bis zum Maximum von 6 Monaten verlängert werden.
  • Für die Verlängerung des Versicherungsschutzes um mehr als 6 Monate empfiehlt es sich, den Unfallschutz bei der Krankenkasse einschliessen zu lassen.
  • Das Berufsunfallrisiko kann nicht durch die Abredeversicherung gedeckt werden, weil nur die Nichtberufsunfallversicherung weitergeführt wird.
  • Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind bei der Suva gegen Unfälle versichert.
  • Wer Militär oder Zivilschutz leistet, ist über die Militärversicherung gegen Unfälle versichert. Während dieser Zeit ruht eine Abredeversicherung.

Online-Informationen

SUVA Abredeversicherung

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