Kosten & Tarife
Die Kostenstruktur in der Pflege ist komplex. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und lassen Ihnen auf Wunsch eine unverbindliche Offerte zukommen.
Anteil Krankenkasse und Zusatzversicherung
- Pflegeleistungen nach KVG werden vollumfänglich von der Krankenversicherung übernommen
- Sofern eine Zusatzversicherung besteht, übernimmt diese ggf. einen Teil der Nicht-Pflegeleistungen
Abrechnungsmodus
- Als Rechnungsbasis gilt die von unserem Pflege- und Betreuungsteam rapportierte Arbeitszeit
- Die Arbeitszeit wird wöchentlich von unserem Kunden resp. Angehörigen kontrollieret und unterzeichnet
- CarePeople stellt monatlich Rechnung der Pflegeleistungen, welche direkt an die Krankenversicherung mit Kopie an Kunde geschickt wird aller anderen Leistungen direkt an den Kunden
Tarife
Pflegeleistungen
- Gesamtschweizerische Tarife nach KVG (Krankenversicherungsgesetz), diese Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen:
- Abklärung und Beratung 76.90 CHF / Stunde
- Behandlungspflege 63.00 CHF / Stunde
- Grundpflege 52.60 CHF / Stunde
Patientenbeteiligung
- Beitrag an die Pflegekosten durch den Patienten ist kantonal geregelt, und liegen bei 7.65 CHF bis max. 15.35 CHF / Tag
Nicht-Pflegeleistungen
- Die Tarife der Nicht-Pflegeleistungen (Betreuungsleistungen, Hauswirtschaft und Leistungen in der Nacht) sind den kantonalen und regionalen Gegebenheiten / Lohnunterschiede angepasst und können variieren
- Wenn eine Zusatzversicherung besteht, übernimmt diese ggf. einen Teil der Nicht-Pflegeleistungen
Finanzielle Unterstützung
Sie können verschiedene Unterstützungen beantragen. Unsere Einsatzleitung steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.Ergänzungsleistung
- Anspruch haben AHV-, IV-Rentner und Behinderte, die mindestens während sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
- Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können
- Informationen und Merkblätter können Sie über Ihre Gemeindeverwaltung beziehen
Hilflosenentschädigung
- AHV- oder IV-Bezug, welche ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, haben einen Anspruch auf Hilflosentschädigung, finanziert entweder durch die AHV oder IV
- Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen, sondern vom Grad der Hilflosigkeit ab
- Die Anträge sind bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzes zuzustellen
- Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation
- Weitere Informationen zu den Themen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen