Kosten & Tarife
Die Kostenstruktur in der Pflege ist komplex. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und lassen Ihnen auf Wunsch eine unverbindliche Offerte zukommen.
Anteil Krankenkasse und Zusatzversicherung
- Pflegeleistungen nach KVG werden vollumfänglich von der Krankenversicherung übernommen
- Sofern eine Zusatzversicherung besteht, übernimmt diese ggf. einen Teil der Nicht-Pflegeleistungen

Abrechnungsmodus
- Als Rechnungsbasis gilt die von unserem Pflege- und Betreuungsteam rapportierte Arbeitszeit
- Die Arbeitszeit wird wöchentlich von unserem Kunden resp. Angehörigen kontrollieret und unterzeichnet
- CarePeople stellt monatlich Rechnung:
- der Pflegeleistungen, welche direkt an die Krankenversicherung mit Kopie an Kunde geschickt wird
- aller anderen Leistungen direkt an den Kunden
Tarife
Pflegeleistungen
- Gesamtschweizerische Tarife nach KVG (Krankenversicherungsgesetz)
- Diese Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen
- Abklärung und Beratung 79.80 CHF / Stunde
- Behandlungspflege 65.40 CHF / Stunde
- Grundpflege 54.60 CHF / Stunde
Patientenbeteiligung
- Beitrag an die Pflegekosten durch den Patienten
- Kantonal geregelt, zwischen 0.00 – max. 15.95 CHF / Tag
Nicht-Pflegeleistungen
- Die Tarife der Nicht-Pflegeleistungen (Betreuungsleistungen, Hauswirtschaft und Leistungen in der Nacht) sind an die kantonalen und regionalen Gegebenheiten / Lohnunterschiede angepasst und variieren somit
- Sofern eine Zusatzversicherung besteht, übernimmt diese ggf. einen Teil der Nicht-Pflegeleistungen
- Bitte kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Offerte
Finanzielle Unterstützung
Sie können verschiedene Unterstützungen beantragen. Unsere Einsatzleitung steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.Ergänzungsleistung
- Anspruch haben AHV-, IV-Rentner und Behinderte, die mindestens während sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
- Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können
- Jährlich können für Alleinstehende CHF 19.290.-, für Ehepaare CHF 28.935.- an allgemeinen Ausgaben für den Lebensbedarf geltend gemacht werden
- Informationen und Merkblätter können Sie über die jeweilige Gemeindeverwaltung beziehen
Hilflosenentschädigung
- Voraussetzung sind: AHV- oder IV-Bezug, Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit (IV)), dauerhaft auf Hilfe angewiesen (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens einem Jahr (AHV))
- Die Anträge sind bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzes einzubringen
- Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation und beträgt je nach Schweregrad bei AHV zwischen CHF 234.- und CHF 936.- pro Monat (Stand 2014)